Anpassung der Umsatzsteuer auf Enovos Rechnungen
Auf den Abschlagszahlungen hat sich der zu zahlende Betrag von Dezember 2022 auf Januar 2023 nicht verändert obwohl ab Januar eine USt-Anpassung von 8% auf 7% in Kraft ist.
Wir sind dabei, diese Anpassungen in unser Verrechnungssystem einzuspielen. Betroffen sind davon Kunden, deren Zahlungsplan im letzten Jahr berechnet wurde. Zahlungspläne, welche im Jahr 2023 erstellt werden, sind davon nicht betroffen.
Für die Jahresendabrechnung wird der Betrag (Nachzahlung oder Rückerstattung) mit der zum Zeitpunkt des Verbrauchs gültigen USt. verrechnet. Das heißt der Verbrauch bis Ende 2022 wird mit einer USt. von 8%, ab Januar 2023 mit einer USt. von 7% verrechnet. Die Höhe der Abschlagszahlung hat daher grundsätzlich keinen Einfluss auf den Endbetrag der jährlichen Endabrechnung, sondern lediglich auf die Höhe der potenziellen Nachzahlung oder Rückerstattung.